§ 1 Allgemeines
(1) Die
Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der elecom, Inhaber Thorsten Krug
(im Folgenden: elecom)
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich
vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten
dieser Bedingungen als angenommen.
(2) Gegenbestätigungen des Käufers/Bestellers (im Folgenden: Kunden)
unter Hinweis auf
seine
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen elecom und Kunden zwecks
Ausführung dieses
Vertrages getroffenen
werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Angebote und Bestellung
(1) Alle Angebote sind
freibleibend und unverbindlich auch bezüglich der Preisangaben. Sie
erfolgen stets vorbehaltlich der
rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung
durch unseren Lieferanten. Angaben zu
Preisen, technischen Daten, Maßen etc. in
Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben etc.
sind unverbindlich, soweit sie nicht
ausdrücklich Bestandteil von Verträgen
werden. Solche Angaben sind nur ungefähr und
annähernd; sie sind keine garantierte
Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie
erfolgte ausdrücklich und
schriftlich.
(2) An ausgearbeitete Angebote hält sich elecom 8 Kalendertage gebunden.
Der Kunde ist
vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung der elecom. Lehnt
elecom nicht binnen vier Wochen
schriftlich die Annahme ab, gilt die Bestätigung als
erteilt.
§ 3 Preise
(1) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab
Geschäft Hofgeismar ausschließlich
Transport und Verpackung.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht
enthalten, sie wird in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
Gegenüber Personen im Sinne des
§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB (im
Folgenden: Unternehmer) legen wir den bei Lieferung
geltenden
Mehrwertsteuersatz zugrunde.
(3) Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss,
ist elecom
berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen,
falls zwischen Vertragsschluss und
Lieferung die geltenden Preise der Vorlieferanten
oder unsere Kosten gestiegen sind.
Gegenüber Unternehmern sind wir zur
Preiserhöhung auch dann berechtigt, wenn die
Lieferung innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsabschluss erfolgt und die auf
unseren Waren liegenden Kosten gestiegen sind.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder
–fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen in jedem
Fall der Schriftform.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen
Fragen voraus sowie die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung von
Verpflichtungen des Kunden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen –
hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch bei
unseren Lieferanten oder deren
Vorlieferanten – hat elecom auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen elecom die Belieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils des Vertrags ganz oder
zum Teil vom Vertrag
zurückzutreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde
nach
angemessener
schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
elecom von seiner
Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche
herleiten, wenn elecom den Käufer von vorgenannten
Umständen unverzüglich
benachrichtigt.
(5) Sofern elecom die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu
vertreten hat oder sich im Verzug
befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von ½
Prozent für jede volle Woche des Verzuges,
jedoch höchstens bis zu 5 % des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
es sei denn der Verzug beruht
zumindest auf grober Fahrlässigkeit der elecom.
(6) elecom ist zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie
Teilfakturierung jederzeit
berechtigt, es sei denn die
Teilleistung hat für den Kunden kein Interesse.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist elecom berechtigt, Ersatz
des ihr
entstehenden Schadens zu verlangen.
Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
Gefahr auf den Kunden
über.
§ 5 Reparaturen, Serviceleistung
(1) Im
Auftragsschreiben oder einem Bestätigungsschreiben sind die zu
erbringenden
Leistungen zu bezeichnen. Der Auftrag
ermächtigt elecom Unteraufträge zu erteilen.
Reparaturen, Umbauten, Anpassungen,
technische Beratungen usw. berechnet elecom
nach Zeitaufwand zu jeweils aktuellen
Stundensätzen. Diese sind abhängig von der
anfallenden Tätigkeit und
Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter.
(2) Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines
schriftlichen
Kostenvoranschlag. Die hierfür
entstehenden Kosten können dem Kunden berechnet
werden, wenn dies im Einzelfall
vereinbart ist.
(3) Der im Zusammenhang mit Serviceleistungen und Reparaturen anfallende
Sachaufwand für Ersatzteile, Verbrauchsmaterial
sowie Fahrtkosten werden gesondert
berechnet.
(4) elecom ist berechtigt, vor Durchführung von Reparaturen und
Serviceleistungen einen
angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Für Ersatz- und Austauschteile, die gesondert
beschafft werden müssen, ist elecom
berechtigt, vorab vollständige Bezahlung zu
verlangen.
(5) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt im Betrieb der elecom,
soweit nichts
anders vereinbart ist. Der Kunde ist
verpflichtet, den Auftragsgegenstand in einer
Woche nach Zugang der
Fertigstellungsanzeige und Rechnung abzuholen. Im Fall der
Nichtabnahme kann elecom von ihren
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei
Abnahmeverzug kann elecom die
ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der
Auftragsgegenstand kann nach Ermessen
der elecom auch anderweitig aufbewahrt
werden. Kosten und Gefahren der
Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
§6 Gefahrübergang,
Prüfungspflicht
(1) Die Gefahr
geht auf den Kunden über, sobald die Sendung der den Transport
ausführende Person übergeben ist oder
zwecks Versendung das Lager der elecom
verlassen hat.
(2) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr
mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen auf seinen Namen und auf
seine
Rechnung versichert.
(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Über-
einstimmung mit Lieferschein/Rechnung
zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche
Rüge innerhalb von acht Tagen gilt
die Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, dass es sich
um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren
Mangel handelt.
§7 Rechte des Kunden wegen Mängel
(1) Die
Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser, falls es sich um
einen
Unternehmer handelt, seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leistet elecom
Nacherfüllung nach ihrer Wahl
durch Nachbesserung oder Lieferung
einer mangelfreien Sache. Schlägt zweifache
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
(3) Die Verjährungsfrist für vorstehende Ansprüche beträgt bei
Verbrauchern 24 Monate,
im Falle der Lieferung von gebrauchten
Gegenständen 12 Monate und bei
Unternehmern grundsätzlich 12 Monate. Die
Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung
der Ware.
(4) Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers bzw. der
elecom nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfallen Ansprüche wegen Mängeln
der Produkte, wenn der Kunde eine
entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst dieser Umstand den Mangel
herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Eine Haftung für normale Abnutzung und
betriebsbedingten Verschleiß ist
ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung
ausgeschlossen für unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienfehler, Betrieb mit falscher
Stromart oder Spannung, Anschluss an
ungeeignete Stromquellen, Blitzschlag,
netzbedingte Überspannung und
jegliche Art von Feuchtigkeit.
(5) Der Kunde muss der elecom den Mangel unverzüglich, spätestens
innerhalb von einer
Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind elecom
unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen.
(6) Nach Mängelanzeige teilt die elecom mit, ob nach ihre Wahl das
mangelhafte Teil auf
ihre Kosten an elecom geschickt wird
oder durch den Kunden zur
Nacherfüllung/Abholung am Lieferort
bereit zu halten ist. Verlangt der Kunde
Nachbesserung an einem von ihm
bestimmten Ort, kann elecom diesem Verlangen
entsprechen, wobei Arbeitszeit und
Reisekosten zu Standardsätzen zu bezahlen sind.
(7) Ansprüche wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind ohne
ausdrückliche Zustimmung von elecom
nicht abtretbar oder übertragbar.
(8) Der Kunde hat vor Überlassung von Geräten für Gewährleistungsarbeiten
und
Reparaturen dafür Sorge zu tragen,
dass auf diesem befindliche Daten zuvor durch ihn
gesichert werden, da diese bei der
Instandsetzung verloren gehen können. Auf
Wunsch ist elecom gegen gesonderte
Kostenerstattung bei der Datensicherung
behilflich. Die elecom übernimmt
keine Haftung für verloren gegangene Daten und
hieraus resultierende Folgeschäden.
(9) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der elecom über.
(10) Ergibt eine Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, ist die elecom berechtigt, für alle
Aufwendungen Ersatz zu verlangen.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu
Erfüllung aller Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den
Kunden,
die elecom jetzt und zukünftig zustehen,
behält sich elecom das Eigentum an den
gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen
Dritter hat der
Kunde diese auf das Eigentum der elecom
hinzuweisen und elecom unverzüglich zu
benachrichtigen, damit diese ihre
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, der elecom die in
diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(3) Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware durch einen Unternehmer
erfolgen stets für
die elecom als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum
der elecom durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Kunden an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an
die elecom übergeht. Der Kunde verwart
das (Mit-)Eigentum der elecom
unentgeltlich. Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern,
so lange er nicht im Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber an die elecom ab. Der
Kunde wird widerruflich ermächtigt, die
abgetretene Forderung für Rechnung der
elecom im eigenen Namen einzuziehen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – ist
elecom berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus
zuverlangen. Dieses Rücktrittsrecht besteht
auch dann, wenn Umstände bekannt werden,
die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Kunden herabzusetzen. Tritt elecom zurück,
ist sie berechtigt, die gelieferte
Ware auf Kosten des Kunden zu kennzeichnen,
gesondert zu lagern und abholen zu lassen.
Der Kunde erklärt bereits hierdurch
sein Einverständnis dazu, dass die von elecom
mit der Abholung beauftragten Person
zu diesem Zweck das Gelände betreten und
befahren können, auf dem sich die Ware
befindet. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware
wird Gutschrift in Höhe der erzielten
Veräußerungserlöse erteilt.
§9 Zahlung
(1) Sofern
sich aus der Rechnung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, sind
Rechnungen der elecom zahlbar innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug.
(2) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die elecom
ausdrücklich vor. Die
Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und sonstige Zahlungsspesen
gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort
fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn die elecom über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck
eingelöst ist.
(3) elecom ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen
zunächst auf die älteste Schuld anzurechnen
und wird dem Kunden über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind
Kosten und Zinsen entstandenen, ist die
elecom berechtigt, die Zahlung zunächst auf
Kosten, dann auf Zinsen und schließlich
auf die Hauptforderung anzurechnen.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, ist elecom berechtigt, ab dem betreffenden
Zeitpunkt
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz (bei
Unternehmern: 8 Prozentpunkte über dem
jeweiligen Basiszinssatz) als pauschalen
Schadensersatz zu verlangen. Der
Schadensersatz ist niedriger, wenn der Kunde eine
niedrigere Belastung nachweist. Der
Nachweis eines höheren Schadens durch die
elecom ist zulässig.
(5) Werden der elecom Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage
stellen, ist elecom berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie
Schecks angenommen hat. Die elecom ist in
diesem Fall auch berechtigt,
Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt oder unstreitig sind.
§10 Haftung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, sind
Schadenseratzansprüche unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlung ausgeschlossen,
sofern nicht
Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln seitens der elecom vorliegen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, beschränkt sich bei leicht fahrlässiger
Pflichtverletzung die
Haftung der elecom auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei leicht
fahrlässigen
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der elecom.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die elecom für
jede Fahrlässigkeit,
jedoch
nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen
Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüche Dritter sowie
auf
sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es
sei denn, ein
von
der elecom garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckte gerade, den
Kunden
gegen
solche Schäden abzusichern.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei
arglistigem
Verhalten seitens der elecom. Sie gelten auch nicht bei einer Haftung
für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Für Datenverlust haftet die elecom nur im Fall grober Fahrlässigkeit
und nur dann,
wenn der
Kunde durch Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten aus
maschinenlesbaren Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden
können.
§11 Schlussbestimmung
(1) Die elecom
verarbeitet Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes,
worauf hiermit
ausdrücklich hingewiesen wird.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-
rechtliches
Sondervermögen ist, ist Hofgeismar ausschließlicher Gerichtsstand für
alle
sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
elecom ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgerichts zu
verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
der Geschäftssitz
der elecom
Erfüllungsort.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-
Kaufrechtes finden
keine Anwendung.
(5) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im
Rahmen sonstiger
Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die
Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle
unwirksame
Bestimmungen oder Vereinbarungen soll eine angemessene Regelung
gelten, die im Rahmen
des Zulässigen der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am
nächsten kommt.
Impressum
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elecom
Thorsten Krug
Industriestraße 21
34369 Hofgeismar
Tel: 05671/40626
Fax: 05671/40682
Steuernummer: 02333900041
Gerichtsstand: Hofgeismar
info@elecom-edv.de
http://www.elecom-edv.de
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